Gemeinnützigkeit klingt nach Werten, Transparenz und Gemeinwohl. Doch bei der genauen Überprüfung der Gehaltsordnung zeigt sich manchmal ein Bild, das eher an ein privates Belohnungssystem erinnert.
Bei der Neubewertung aller Einstufungen im Kollegium sticht eine Auffälligkeit ins Auge: Ausgerechnet bei Personen, die dem (ehemaligen und heutigen) Vorstand besonders nahestehen, fehlen für die höheren Gehaltseinstufungen schlichtweg die sachlichen Grundlagen. Keine entsprechenden Qualifikationen, keine nachvollziehbaren Kriterien – aber das Gehalt stimmt. Zufällig war die Ehefrau des Vorstands auch jahrelang im Personalkreis tätig. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Hier drängt sich der Eindruck auf, dass gezielt finanziell begünstigt wurde. Nicht nach Leistung oder sachlich korrekten Maßstäben, sondern nach Nähe zur Macht.
Das ist mehr als ein unfairer Deal gegenüber dem restlichen Kollegium. Es berührt das Fundament des Vereins: Laut Satzung (§ 3 V) darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Wer Gehaltseinstufungen als Gefälligkeit nutzt, riskiert nicht nur den Frieden im Kollegium, sondern bewegt sich auf einem gefährlichen Terrain bezüglich der Grundsätze der Gemeinnützigkeit.
Wenn Sympathie und Loyalität mehr zählen als sachliche Kriterien, ist die Gehaltsordnung kein transparentes Werkzeug mehr – sondern ein Instrument der Günstlingswirtschaft.



