Wer mit Offenheit und Transparenz um ein Amt wirbt, sollte sich daran messen lassen, wenn Mitglieder konkrete Fragen stellen. Auf der letzten Mitgliederversammlung blieb der Vorstand die Antworten schuldig. Doch statt das Auskunftsrecht der Mitglieder nachträglich öffentlich und transparent zu bedienen, wählt die Vereinsführung einen bedenklichen Sonderweg.
Die Vorstandsmail klingt auf den ersten Blick nach Gesprächsbereitschaft, offenbart bei genauerem Hinsehen aber eine kalkulierte Blockadehaltung:
- Hinter verschlossenen Türen: Aus einer berechtigten Anfrage an die Versammlung wird ein „vertrauliches Einzelgespräch“ gemacht. Weder Gäste noch rechtlicher Beistand sind willkommen.
- Kontrolle über das Wort: Aufnahmen werden strikt untersagt, stattdessen soll ein gemeinsam gegengezeichnetes Protokoll her. Wer die Vergangenheit des Vereins kennt – wie die versuchte Einflussnahme durch den aktuellen Vorstand bei der Protokollführung zur Mitgliederversammlung im Dezember 2025 –, weiß, warum hier höchste Vorsicht geboten ist.
- Korsett statt Aufklärung: Der Ablauf wird strikt reglementiert. Maximal 60 Minuten, nur vorab ausgewählte Fragen, keine Nachfragen, keine neuen Themen.
Das ist keine Transparenz, das ist Schadensbegrenzung auf Kosten der Mitgliedsrechte. Die Beantwortung von Fragen ist keine Gefälligkeit des Vorstands, sondern seine Pflicht.
Es bleibt zu hoffen, dass der Vorstand vor dem anstehenden Termin juristischen Rat einholt, um die Rechte seiner Mitglieder endlich zu respektieren – bevor der Verein für diese Verweigerungshaltung am Ende teuer bezahlen muss.